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DGB/BZA-Tarifvertrag

Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) und die Tarifgemeinschaft des DGB (IG Metall, ver.di, IG BCE u.a.) haben sich bundesweit im Jahr 2003 auf einen gemeinsamen Tarifvertrag geeinigt. Damit sind endlich die Weichen für die Anerkennung der Zeitarbeit in der Gesellschaft gestellt worden. atrias personalmanagement sieht die aktuelle politische Diskussion um das Thema Mindestlohn nur als einen ersten Schritt in die richtige Richtung für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, denn das Unternehmen ist grundsätzlich Befürworter des Equal Pay in der Zeitarbeit.

Haben Sie Fragen zum Tarifvertrag und den daraus für Sie resultierenden Vorteilen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung - wir beraten Sie gerne!

Informationen über den BZA finden Sie auf der Website www.bza.de.

Nach der Fusion des BZA mit dem Verband Miittelständischer Personaldienstleister (AMP) enstand der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP). Es gilt weiterhin der Tarifvertrag BZA/DGB.